Musikschulgeld

Höhe des Musikschulgeldes

Für das Schuljahr 2023/2024 ist das Musikschulgeld unter Miteinbeziehung einer Familienförderung wie folgt festgesetzt (10 Raten pro Schuljahr):

1. Kind2. Kind3. Kind4. Kind

Einzelstunde (25 Min.):

€ 53,91€ 48,52€ 43,13€ 37,74

Einzelstunde E1 (50 Min.):

€ 93,10€ 83,79€ 74,48€ 65,17

Einzelstunde E2 (40 Min.):

€ 75,37€ 67,83€ 60,30€ 52,76

Zweiergruppe G2 (50 Min.):

€ 53,91€ 48,52€ 43,13€ 37,74

Zweiergruppe G2 (30 Min.):

€ 31,54€ 28,39€ 25,23€ 22,08

Zweiergruppe G2 (25 Min.):

€ 26,97€ 24,27€ 21,57€ 18,88

Dreiergruppe G3 (50 Min.):

€ 36,03€ 32,42€ 28,82€ 25,22

Vierer-, Fünfergruppe G4 (50 Min.):

€ 27,03€ 24,33€ 21,63€ 18,92

Musik. Füherz. VS (75 Min.):

€ 27,03€ 24,33€ 21,63€ 18,92

Eltern-Kind-Musizieren (50 Min.):

€ 18,02€ 16,22€ 14,42€ 12,62

Ballett, Jazz-Tanz (75 Min.):

€ 44,12€ 39,70€ 35,29€ 30,88

Ballett, Jazz-Tanz (50 Min.):

€ 29,41€ 26,47€ 23,53€ 20,59

Ensembleunterricht:

€ 19,96

Der Beitrag für die Bläserklasse wird zukünftig nicht mehr eingehoben. Diesbezüglich wurde mit dem Elternverein der Volksschule Poysdorf eine Vereinbarung getroffen.

Ensembleunterricht (einmalige Vorschreibung je Schuljahr): € 99,82 (€ 19,96 x 5)

Instrumentenmiete für Bläserklasse (monatlich): € 22,00

Instrumentenmiete für Hauptfach (einmalige Vorschreibung je Schuljahr): € 80

Bei mehreren Kindern werden Nachlässe in der Höhe von 10% für das 2. Kind, 20% für das 3. Kind und 30% für das 4. Kind gewährt (wie im Raster bereits berücksichtigt).

Wenn Kinder in der Musikschule Poysdorf eingeschrieben sind und 2 oder mehr Instrumente lernen und gleichzeitig keinerlei Familienförderung erhalten, wird ein Nachlass von 10% des jeweils geltenden Musikschulgeldes für die weiteren Instrumente gewährt.

Für Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadtgemeinde Poysdorf haben, wird ein Zuschlag von 50% zu den jeweiligen Tarifen eingehoben.

Ab dem Schuljahr 2010/11 entfällt bei einem Teil der erwachsenen Schüler/-innen die Förderung des Landes NÖ. Deshalb wird für jene Erwachsene, wo keine Förderung möglich ist, ein Zuschlag von 100 % eingehoben.

Die für Mangelinstrumente (Horn, Tuba, Posaune und Tenorhorn) laut Beschluss des Gemeinderates vom 05.06.1998 gewährte Reduzierung des Musikschulgeldes wird für Schüler, die ab 1.9.2004 eines der vorgenannten Instrumente erlernen, nicht mehr gewährt. Für Schüler, die derzeit im Genuss der Reduzierung stehen, bleibt diese auf die Dauer des Erlernens eines der vorgenannten Instrumente aufrecht.

Seit dem Schuljahr 2011/12 wird Orgel als Mangelinstrument gesehen und ein Nachlass von 33 % gewährt.